Bekanntmachungen



Hier finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes Regional-Stadtbahn Neckar-Alb

Satzungen 

Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetztes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bzw. der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg oder aufgrund des GKZ bzw. der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Schreiben vom 09.08.2023 - Az.:14-5/2207.2-9 die am 25.07.2023 beschlossene Änderung der Verbandssatzung durch Neufassung genehmigt.

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung durch Neufassung 25.07.2023

Veröffentlicht am 15.08.2023.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Schreiben vom 20.01.2022 - Az.:14-5/2207.2-9 die am 10.12.2021 beschlossene Änderung der Verbandssatzung genehmigt.

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung 10.12.2021

Veröffentlicht am 14.12.2021.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Schreiben vom 04.08.2021 - Az.:14-5/2207.2-9 die am 29.04.2021 beschlossene Änderung der Verbandssatzung genehmigt.

Satzung zur Änderung der Verbandssatzung 29.04.2021

Veröffentlicht am 03.05.2021.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Schreiben vom 01.07.2020 - Az.:14-2/2207.2-9 die am 19.06.2020 beschlossene Änderung der Verbandssatzung genehmigt.

Wirtschaftsplan 

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2024 (Drucksache DS 2023-23/1 inklusive Ergänzung Drucksache DS 2024-06) am 19.03.2024 – Az.: RPT0140-2241-246/7/1 bestätigt. 

Veröffentlicht am 26.03.2024

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit des Nachtragswirtschaftsplans 2023 am 29.11.2023 –
Az.: RPT0140-2241-142/3/3 bestätigt.

Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2023

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2023 am 15.03.2023 –
Az.: RPT0140-2241-142/1/3 bestätigt.

Wirtschaftsplan 2023

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2022 am 28.03.2022 –
Az.: 14-8/2241.1-43 bestätigt.

Wirtschaftsplan 2022
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2021 am13.01.2021 -
Az.: 14-8/2241.1-43  bestätigt.schaftsplans 2020 bstätigt.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit des Nachtrags zum Wirtschaftsplan 2020 am 07.07.2020 - Az.: 14-4/2241.1-43 bestätigt.schaft
splans 2020 bstätigt.
Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2020 am 24.02.2020 -
Az.: 14-8/2241.1-43 bestätigt. Wirtschaftsplans 2020 bstätigt.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2019 am 29.04.2019 -
Az.: 14-8/2241.1-43  bestätigt.

Jahresabschluss

Am 08.12.2023 wurde der Jahresabschluss 2022 von der Verbandsversammlung beschlossen.

Jahresabschluss 2022

Am 02.12.2022 wurde der Jahresabschluss 2021 von der Verbandsversammlung beschlossen.

Jahresabschluss 2021

Am 10.12.2021 wurde der Jahresabschluss 2020 von der Verbandsversammlung beschlossen.

Jahresabschluss 2020
Am 01.12.2020 wurden die Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie der Jahresabschluss 2019 von der Verbandsversammlung beschlossen.

Jahresabschluss 2019

Beteiligungsbericht

Am 08.12.2023 wurde der Beteiligungsbericht 2022 von der Verbandsversammlung beschlossen.

Beteiligungsbericht 2022

Am 02.12.2022 wurde der Beteiligungsbericht 2021 von der Verbandsversammlung beschlossen.

Beteiligungsbericht 2021

Verbandsversammlung

Entsprechend der Satzung legt die Verbandsversammlung die Grundsätze für die Tätigkeit des Zweckverbandes fest. Sie entscheidet über die ihr durch Gesetz und diese Satzung zugewiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse. 

Beschließender Ausschuss

Die Verbandsversammlung bildet einen beschließenden Ausschuss (bA) und überweist bestimmte Gegenstände zur dauernden Erledigung oder berät entsprechende Beschlüsse vor.
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