Auf der Talgangbahn wurde der Personenverkehr 1998 und der Güterverkehr 1999 eingestellt. Allerdings wurden in der Folge weder die Gleise abgebaut noch die Strecke „entwidmet“, also in die Planungshoheit der Stadt zurückgegeben. Die Talgangbahn ist daher aus rechtlicher Sicht noch immer eine Eisenbahn. Die Infrastruktur dieser Strecke, also Gleise, Signalanlagen, Bahnübergänge usw., kann nach rund 25 Jahren Stillstand allerdings nicht mehr verwendet werden und muss nahezu vollständig grundsaniert oder neu aufgebaut werden. Auch nach der Reaktivierung wird die Strecke aber weiterhin genau dort verlaufen, wo sie auch früher schon entlangführte, mit einer Ausnahme im Bereich des Bahnhofs Ebingen. Dort ist eine alternative Streckenführung geplant, bei der die Gleise nicht mehr entlang der Poststraße verlaufen, sondern bereits auf Höhe des heutigen Empfangsgebäudes in die Zollern-Alb-Bahn einfädeln sollen.
Im Zuge der Reaktivierung werden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt und über das „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)“ gefördert:
Mit verschiedenen Veranstaltungsformaten haben Zweckverband, Zollernalbkreis und Stadtverwaltung im April und Mai 2022 die Menschen in Albstadt umfassend über die Reaktivierung der Talgangbahn informiert und Feedback dazu eingeholt. Dazu gehörten gemeinsame Streckenbegehungen und ein Workshop zum Thema Anschlussmobilität. Einen Überblick über die vergangenen Bürgerbeteiligungen zur Talgangbahn mit ausführlichen Dokumentationen der Veranstaltungen finden Sie hier. Zudem wird regelmäßig öffentlich im Gemeinderat über die Reaktivierung der Strecke berichtet.
Beispiele reaktivierter Bahnstrecken in Baden-Württemberg. All diese Strecken haben bereits nach fünf Jahren deutlich höhere Fahrgastzahlen aufgewiesen als prognostiziert.
Die Fahrgastzahlprognose für die Talgangbahn wurde – wie alle Fahrgastprognosen für die Regional-Stadtbahn – im Rahmen der „Standardisierten Bewertung“ erstellt, einem bundesweit vorgeschriebenen und genutzten Verfahren zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Investitionen in die Verkehrswege. Es macht genaue Vorgaben, wie Fahrgastzahlen zu ermitteln sind. Sobald die Linie S1 im Halbstundentakt und umsteigefrei zwischen Albstadt-Onstmettingen und Tübingen durchfährt, werden auf der Talgangbahn täglich rund 3.000 Fahrgäste erwartet. Die Zahl bezieht sich auf Schultage. Auf diese Fahrgastzahl wird der Zugbetrieb technisch ausgelegt. Sie bestimmt also zum Beispiel die für den Betrieb benötigte Anzahl der Fahrzeuge, den Takt und das nötige Personal.
Alle bisher in Deutschland reaktivierten Bahnstrecken haben nach kurzer Zeit im Betrieb die in der Standardisierten Bewertung prognostizierten Fahrgastzahlen erreicht; die meisten haben sie sogar deutlich übertroffen. Die Tabelle oben zeigt einige Beispiele aus Baden-Württemberg – all diese Strecken haben bereits nach fünf Jahren deutlich höhere Fahrgastzahlen aufgewiesen als prognostiziert:
So könnte eine Station der Talgangbahn in Albstadt künftig aussehen.
Zur Standardausstattung aller Stationen der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb gehören folgende Elemente:
Wie die Stationen der Talgangbahn ganz genau aussehen sollen, wird bis zum Beginn der Bauarbeiten festgelegt.
Alle Stationen der Talgangbahn werden barrierefrei gestaltet. Die Fahrgäste können stufenlos in die Talgangbahn ein- und aussteigen, denn sowohl die Einstiegshöhe der Fahrzeuge als auch die Bahnsteighöhe beträgt 55 Zentimeter. Auch wird mindestens ein Zugangsweg zu jeder Station barrierefrei angelegt, im Fall der Talgangbahn voraussichtlich durchgängig mit Rampen. Hinzu kommen Leitsysteme für seh- und hörgeschädigte Personen. Die Barrierefreiheit gilt für das gesamte Netz der Regional-Stadtbahn – das heißt, man wird im ganzen Netz ein- und auch wieder aussteigen können, ohne Stufen überwinden zu müssen.
Der Bahnhof Albstadt-Ebingen stellt heute und auch in Zukunft einen wichtigen Knotenpunkt im ÖPNV dar. Die Gleisanlagen des Bahnhofs müssen mit dem Ausbau der Zollern-Alb-Bahn und der Reaktivierung der Talgangbahn hierfür umfassend umgestaltet werden. Der Umbau wird von der Deutschen Bahn AG im Rahmen des Projekts Zollern-Alb-Bahn durchgeführt. Die Talgangbahn gilt hier als „einmündende Strecke“, für die in der ersten Inbetriebnahmestufe eine Übergangslösung gefunden werden muss.
Um einen betrieblich gut funktionierenden Bahnhof zu erhalten und um gleichzeitig den Bahnhofsvorplatz und die Flächen entlang der Poststraße einer nachhaltigen städtebaulichen Nutzung durch die Stadt Albstadt zugänglich zu machen, ist es erforderlich, das bestehende Empfangsgebäude des Bahnhofs Albstadt-Ebingen zurückzubauen und durch einen Ersatzneubau in ähnlicher Lage, aber unter Berücksichtigung der neuen Gleisachsen zu ersetzen. Dieser soll unter anderem ein örtlich besetztes Kundenzentrum, Wartemöglichkeiten, eine Mobilitätsstation sowie einen Kiosk enthalten. Erste Gespräche hierzu mit der Eigentümerin des Gebäudes, der DB InfraGO AG, und der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) haben stattgefunden.
Die städtischen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Bahnhofs Ebingen profitieren erheblich von der Reaktivierung der Talgangbahn, da ohne Talgangbahn im Bereich des Ebinger Bahnhofs zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Züge geschaffen werden müssten, auf denen regelmäßig Züge abgestellt werden, die für den Betrieb auf der Zollern-Alb-Bahn (RE und Linie S1) benötigt werden. Mit der Talgangbahn findet diese Abstellung am Linienendpunkt in Onstmettingen statt, wo ausreichend Platz vorhanden ist.
Parallel zur Reaktivierung der Talgangbahn arbeitet die Stadt Albstadt im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ daran, den Bahnhof und die daran angrenzenden Bereiche städtebaulich weiterzuentwickeln. Informationen hierzu stellt die Stadt Albstadt auf ihrer Website bereit.
Für die Herstellung und den Betrieb der Infrastruktur, die für den Betrieb des Bahnhofs und der Züge benötigt wird – dazu gehört auch das Bahnhofsgebäude – ist die Bahn-Tochter DB InfraGO verantwortlich. Die Finanzierung erfolgt auch hier über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und den Zweckverband. Die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes und -umfelds ist Aufgabe der Stadt.
Die Trasse durch den Talgang, auf der die Schienen verlaufen, ist nach dem „Allgemeinen Eisenbahngesetz“ als Eisenbahnstrecke „gewidmet“. Solange diese Widmung besteht, darf die Strecke ausschließlich für Eisenbahnzwecke genutzt und nicht anderweitig verwendet werden. Eine Änderung dieser Widmung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und als sehr unwahrscheinlich anzusehen, weil der verkehrliche Nutzen der Talgangbahn gleich mehrfach nachgewiesen ist, nämlich über die „Standardisierte Bewertung“ der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb und das sogenannte „Reaktivierungsprogramm“ des Landes Baden-Württemberg. Auch der Regionalplan steht dem entgegen.
Am 21.07.2022 hat der Gemeinderat der Stadt Albstadt die Reaktivierung der Talgangbahn beschlossen. Der zwischen der Stadt Albstadt, dem Zollernalbkreis, dem Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, dem Land Baden-Württemberg und der SWEG Schienenwege GmbH (SSG) abgeschlossenen Planungs- und Realisierungsvereinbarung hat der Gemeinderat am 02.05.2024 zugestimmt. Der SSG ist damit die Verantwortung für Planung und Bau sowie die spätere Instandhaltung der Eisenbahnstrecke übertragen.
Die Planungs- und Realisierungsvereinbarung sieht den Ausstieg eines Projektpartners nur aus wichtigem Grund vor. Ein „wichtiger Grund“ wäre insbesondere eine nicht ordnungsgemäße Erledigung der Planung durch die SSG, ein Scheitern der Planfeststellung oder eine Ablehnung des GVFG-Förderantrags.
Zudem wären bei einem Ausstieg folgende Punkte zu bedenken:
Die Trasse durch den Talgang, auf der die Schienen verlaufen, ist nach dem „Allgemeinen Eisenbahngesetz“ als Eisenbahnstrecke „gewidmet“. Solange diese Widmung besteht, darf die Strecke ausschließlich für Eisenbahnzwecke genutzt und nicht anderweitig verwendet werden. In der Folge müsste die Stadt Albstadt die 8,2 Kilometer lange Strecke der Talgangbahn auf eigene Kosten unterhalten.
Die Eisenbahntrasse würde entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Zollernalbkreis mit allen damit verbundenen Verpflichtungen in das Eigentum der Stadt Albstadt übergehen. Für die notwendige Sanierung von Bauwerken entlang der Strecke müsste die Stadt Albstadt ohne die GVFG-Förderung für die Reaktivierung der Talgangbahn selbst aufkommen. Sollte sich die Stadt in der Folge zu einem Rückbau von Bauwerken entscheiden, wären auch die Kosten hierfür vollständig von der Stadt zu tragen. Im Falle einer späteren Wiederinbetriebnahme der Strecke wären die Bauwerke voraussichtlich auf Kosten der Stadt wieder herzustellen.
Ohne die Talgangbahn würde die Linie S1 der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb bereits am Bahnhof Albstadt-Ebingen enden. Weil der Endbahnhof der Linie S1 in Onstmettingen dann wegfallen würde, müssten im Bereich rund um den Ebinger Bahnhof zusätzliche Abstellmöglichkeiten geschaffen werden, wo die Züge nachts abgestellt werden können. Zusätzlich wäre der heutige Verlauf des Gleises der Talgangbahn über den Bahnhofsvorplatz in Ebingen von Bebauung freizuhalten, weil auch dieses zur gewidmeten Eisenbahnstrecke gehört. Diese Flächen stünden der Stadt Albstadt damit nicht für andere Zwecke zur Verfügung, wie zum Beispiel für die städtebauliche Entwicklung des Areals.
Ob die Umsetzung der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb – und damit auch Ausbau und Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn zwischen Albstadt-Ebingen und Tübingen – ohne Talgangbahn wirtschaftlich und förderfähig wäre, müsste zunächst über eine erneute Standardisierte Bewertung nachgewiesen werden. Dies würde das Gesamtprojekt, und damit auch den Ausbau der Zollern-Alb-Bahn, um rund zwei Jahre verzögern.
Detaillierte Informationen zu den oben genannten Punkten gibt es in der Gemeinderats-Drucksache 002/2025 der Stadt Albstadt, die im Bürgerinformationsportal der Stadt Albstadt einsehbar ist.
Kostenverteilung für Planung und Bau der reaktivierten Talgangbahn
Die Gesamtkosten für die Reaktivierung der Talgangbahn setzen sich zusammen aus den Kosten für Planung und Bau, dem Erwerb von Grundstücken, dem Projektmanagement und einem Risikozuschlag in Höhe von 20 %. Hierfür sind Ausgaben von bis zu 152,45 Millionen Euro eingeplant (Kostenstand 2022).
Gefördert werden die anfallenden Kosten zum Großteil über das sogenannte „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)“. Übrig bleiben voraussichtlich 20,71 Millionen Euro, die kommunal aufzubringen sind. Diese tragen die Verbandsmitglieder des Zweckverbands in gleichbleibenden Raten über 30 Jahre hinweg und teilen sie über den „solidarischen Finanzierungsschlüssel“ nach dem Projektnutzen für die beteiligten Landkreise und Städte untereinander auf.
Die Kostenberechnung basiert auf den Ergebnissen der Vorplanung, die nach den Standards der Deutschen Bahn erfolgt ist. Während der weiteren Planungen wird laufend geprüft, wo mögliches Einsparpotenzial liegt, da die Talgangbahn nach den teilweise einfacheren Standards für „nichtbundeseigene Eisenbahnen“ umgesetzt wird.
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Kosten für die Reaktivierung der Talgangbahn seit der ersten Kostenschätzung im Jahr 2015:
Kosten, die im Zusammenhang mit der Talgangbahn für städtebauliche Maßnahmen oder zur Verbesserung der Verkehrssituation für andere Verkehrsmittel entstehen, trägt – wie überall entlang der Strecken der Regional-Stadtbahn – die jeweilige Anliegergemeinde. Dazu gehört zum Beispiel die Umgestaltung von Haltestellenbereichen zu Mobilitätsknotenpunkten mit Park-and-Ride-Anlagen, E-Bike-Ladestationen usw. Auch hierfür bieten Bund und Land regelmäßig finanzielle Unterstützung in Form von Förderprogrammen an.
Das Land Baden-Württemberg wird den Betrieb der Talgangbahn im Landesstandard dauerhaft finanzieren. Dies ist in der „Planungs- und Realisierungsvereinbarung“ zur Talgangbahn vertraglich geregelt. Der Landesstandard sieht für die Talgangbahn zunächst einen Stundentakt vor.
Das Ziel aller Beteiligten ist es aber, auf der Talgangbahn einen Halbstundentakt anzubieten. Die Mehrkosten für die Verdichtung des Stundentakts zu einem Halbstundentakt trägt zunächst die Stadt Albstadt.
Wie viel diese zusätzlichen Fahrten kosten werden, lässt sich dann verbindlich sagen, wenn der zugehörige Verkehrsvertrag vergeben wurde. Üblicherweise erfolgt dies etwa drei Jahre vor der Betriebsaufnahme über ein Wettbewerbsverfahren. Dann steht fest, welchen Preis das ausgewählte Eisenbahnverkehrsunternehmen für den Betrieb der Talgangbahn verlangt. Die tatsächlichen Kosten für die Stadt Albstadt ergeben sich dann, vereinfacht gesagt, aus den zusätzlichen Kosten des Zugverkehrs im Halbstundentakt abzüglich der Einsparungen beim Albstadtbus durch den Halbstundentakt auf der Schiene.
Anhand üblicher Werte für die Vergabe von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs lassen sich die Kosten für die Verdichtung des Talgangbahn-Verkehrs auf einen Halbstundentakt vorläufig mit jährlich 500.000 bis 800.000 Euro schätzen (Preisstand 2022).
Das Land hat zugesagt, nach zwei Jahren des laufenden Betriebs anhand der tatsächlichen Fahrgastzahlen zu überprüfen, ob die Finanzierung weiterer Fahrten aus Landesmitteln gerechtfertigt ist. Die Erfahrung aus allen in Deutschland reaktivierten Bahnstrecken zeigt, dass die vorhergesagten Fahrgastzahlen ausnahmslos erreicht und häufig sogar deutlich überschritten werden. Zweckverband, Zollernalbkreis und Stadt Albstadt wollen zum Umfang der Betriebskostenübernahme daher weiter im engen Austausch mit dem Land Baden-Württemberg bleiben.
Eine Karte, die den genauen Verlauf der Talgangbahn mit allen Stationen zeigt, finden Sie hier.
Einen guten Überblick über alle Umsteigemöglichkeiten gibt das Gesamt-Liniennetz der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb.
Alle Stationen der Regional-Stadtbahn, einschließlich der Haltestellen der Talgangbahn im Stadtgebiet Albstadt, werden so geplant, dass ein einfacher Umstieg auf andere Verkehrsmittel möglich ist – Stichwort „Anschlussmobilität“. Dort wird es zum Beispiel Fahrradabstellplätze und Busverbindungen in die umliegenden Teilorte geben.
Die Talgangbahn wird zu Beginn noch nicht bis Tübingen durchfahren, sondern zunächst zwischen Ebingen und Onstmettingen hin- und herpendeln. Mehrere Gründe sprechen dafür, die Strecke in zwei Schritten wieder in Betrieb zu nehmen:
Um die Entscheidung zur Talgangbahn auf eine noch stabilere Grundlage zu stellen, hat die Stadt Albstadt 2022 untersucht, wie es sich auf den Verkehr im Talgang auswirken würde, wenn der ÖPNV weiterhin ausschließlich mit Bussen betrieben würde. Zusätzlich wurde geprüft, welchen verkehrlichen Nutzen es hätte, die Eisenbahntrasse zu einem Radweg auszubauen. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Untersuchung sind:
Den genauen Sachverhalt und die Ergebnisse der Untersuchung hat die Stadt Albstadt in ihrem Bürgerinformationsportal als Gemeinderats-Drucksache 079/2022 „Variantenuntersuchung Nutzung der Talgangbahntrasse“ veröffentlicht. Die Einzelheiten können Sie dort nachlesen.
Der Busverkehr wird als Zubringer die Anschlüsse an die Bahn innerhalb Albstadts gewährleisten. Genau wie heute, wo die Buslinien 45, 46, 47 und 48 in den jeweiligen Ortsmitten von Truchtelfingen und Tailfingen Anschluss an die längs durch das Tal fahrende Buslinie 44 haben, können Fahrgäste also auch künftig in Richtung Ebingen umsteigen – bequem und witterungsgeschützt an durchgehend barrierefreien Haltestellen. An den Stationen werden außerdem Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Ladestationen für E-Bikes eingerichtet.
Übrigens: Rund 3.800 Schulplätze an sieben weiterführenden Schulen liegen weniger als 500 Meter entfernt von einer Station der Talgangbahn, sodass viele Schülerinnen und Schüler die Bahn für ihren Schulweg nutzen können. Der Bahnhof Ebingen Gymnasium erhält als Kreuzungsbahnhof sogar zwei Gleise, damit die Schülerinnen und Schüler zu den Stoßzeiten gleichzeitig in beide Fahrtrichtungen ein- und aussteigen können.
Die Linie 44 zwischen Onstmettingen und Bisingen soll erhalten bleiben. Der Busfahrplan wird an den der Talgangbahn und an die Abfahrten der Züge ab Bisingen in Richtung Tübingen angepasst.
Die Talgangbahn ersetzt künftig zwischen Onstmettingen und Ebingen die Buslinie 44. Das ändert sich dadurch:
Diese Möglichkeit wurde in Vorstudien ebenfalls untersucht. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse in Onstmettingen gestaltet sich eine Verlängerung der Eisenbahnstrecke aber schwierig. Die Stadt Albstadt wird daher innerhalb von Onstmettingen einen Stadtverkehr mit dem Bus anbieten, der als Zubringer den Anschluss an die Bahn gewährleistet.
Weitere Informationen zum Buskonzept der Stadt Albstadt gibt es beispielsweise im Bürgerinformationsportal der Stadt Albstadt in der Gemeinderats-Drucksache 112/2022/1.
Mit dem Halbstundentakt werden die Bahnübergänge entlang der Strecke vier Mal pro Stunde für rund zwei Minuten geschlossen. Das ist selbst in der Summe im Durchschnitt weniger lang als eine Fußgängerampel für den Straßenverkehr stündlich auf Rot steht. Die Talgangbahn unterscheidet sich hier auch nicht von anderen Nebenbahnstrecken, auf denen im Halbstundentakt Züge fahren.
Genaue Untersuchungen dazu, wie sich das an jedem einzelnen Bahnübergang der Talgangbahn auf den Verkehr auswirkt, sind Teil der laufenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Ziel ist, die Schließzeiten möglichst gering zu halten, sodass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Auf der Talgangbahn werden mit der Reaktivierung ausschließlich elektrisch betriebene Züge unterwegs sein. Die gesamte Strecke wird über eine Oberleitung elektrifiziert, weil das die wirtschaftlichste, energiesparendste und umweltfreundlichste Lösung ist. Für die Zeit des Pendelbetriebs zwischen Ebingen und Onstmettingen wird geprüft, ob auch Batteriezüge zum Einsatz kommen könnten. Eine Entscheidung soll zeitnah getroffen werden; sie bedarf der engen Abstimmung mit dem Land, das für die Bestellung des Verkehrs verantwortlich ist, und mit den zuständigen Energieversorgern.
Bis 2027: Fertigstellung der Pläne und erneute Bürgerbeteiligung
Die Planungen für die zukünftige Infrastruktur der Talgangbahn werden zur Vorbereitung der Planfeststellung durch das SWEG-Tochterunternehmen „SWEG Schienenwege GmbH (SSG)“ nun im Detail ausgearbeitet („Entwurfs- und Genehmigungsplanung“). Dazu gehört insbesondere die Feinplanung aller wichtigen Bauwerke wie Gleise, Oberleitungen, Signalanlagen, Brücken und Bahnübergänge. Außerdem wird die Strecke detailliert vermessen und es werden Gutachten erstellt, die sich mit Umwelt-, Natur- und Lärmschutzfragen befassen. Durchgeführt und beauftragt werden auch diese Planungsschritte von der SSG, die als zukünftiger Infrastrukturbetreiber die Verantwortung für Planung und Bau der Talgangbahn übernommen hat. Dazu haben der Zweckverband, die Stadt Albstadt, der Zollernalbkreis und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg im Herbst 2024 einen verbindlichen Vertrag mit der SSG abgeschlossen. Begleitet wird diese Projektphase durch die erneute Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
2027: Beginn der „Planfeststellung“
Die Baupläne aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden durch die SSG bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde (für die Talgangbahn ist dies das Regierungspräsidium Tübingen) zur Genehmigung eingereicht und öffentlich ausgelegt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, Behörden sowie andere Träger öffentlicher Belange haben in diesem Verfahrensschritt das Recht, die Pläne beim Regierungspräsidium einzusehen, Einwände zu erheben und Nachbesserungen zu fordern. Über diese Einwände entscheidet dann die Planfeststellungsbehörde und erteilt ggf. Auflagen für den Bau. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Interessen und Bedenken von Bürgern, Behörden und weiteren betroffenen Stellen in die Planung einbezogen werden. Am Ende dieses Prozesses erlangt die SWEG Schienenwege GmbH das Recht, die Strecke so wie beantragt bauen zu dürfen.
2028: Beginn der Bauarbeiten
Der Schienenweg und die Bahnübergänge werden wieder instand gesetzt, die Talgangbahn wird elektrifiziert und erhält eine neue Signal- und Stellwerkstechnik. Alle Bahnstationen und die drei Kreuzungsbahnhöfe werden barrierefrei ausgebaut und am Endbahnhof Onstmettingen entstehen Abstellmöglichkeiten für pausierende Züge.
2030: Die Talgangbahn geht in Betrieb
Bis zur Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn pendeln die Züge zwischen Albstadt-Onstmettingen und Albstadt-Ebingen. Der Anschluss an die Zollern-Alb-Bahn in Richtung Sigmaringen und Tübingen erfolgt zunächst über einen Umstieg in Ebingen – mit aufeinander abgestimmten Fahrplänen.
2034: Anschluss an die Zollern-Alb-Bahn
Die Zollern-Alb-Bahn ist zwischen Albstadt-Ebingen und Tübingen ausgebaut, modernisiert und elektrifiziert, der endgültige Gleisanschluss an die Talgangbahn steht. Ab jetzt können die Fahrgäste der Talgangbahn ohne Umsteigen mit der Regional-Stadtbahn-Linie S1 von Onstmettingen bis nach Tübingen fahren und so noch mehr vom Gesamtnetz der Regional-Stadtbahn profitieren.
Ja, in allen Phasen der Reaktivierung wird es Veranstaltungen geben, bei denen Bürgerinnen und Bürger über den Planungsstand informiert werden und sich beteiligen können. Das gilt selbstverständlich auch während der Bauphase. Hinzu kommt das förmliche Beteiligungsverfahren im Rahmen der Planfeststellung. Über die Termine informieren wir rechtzeitig. Kommen Sie vorbei und diskutieren Sie mit – wir freuen uns auf Sie!
Einen Überblick über die vergangenen Bürgerbeteiligungen zur Talgangbahn mit ausführlichen Dokumentationen der Veranstaltungen finden Sie hier.
Stand: Februar 2025
Fragen und Antworten werden laufend ergänzt.
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