FAQ zur Talgangbahn in Albstadt

Allgemeines

  • Was genau bedeutet „Reaktivierung“ im Zusammenhang mit der Talgangbahn?

    Auf der Talgangbahn wurde der Personenverkehr 1998 und der Güterverkehr 1999 eingestellt. Allerdings wurden in der Folge weder die Gleise abgebaut noch die Strecke „entwidmet“, also in die Planungshoheit der Stadt zurückgegeben. Die Talgangbahn ist daher aus rechtlicher Sicht noch immer eine Eisenbahn. Die Infrastruktur dieser Strecke, also Gleise, Signalanlagen, Bahnübergänge usw., kann nach rund 25 Jahren Stillstand allerdings nicht mehr verwendet werden und muss nahezu vollständig grundsaniert oder neu aufgebaut werden. Auch nach der Reaktivierung wird die Strecke aber weiterhin genau dort verlaufen, wo sie auch früher schon entlangführte, mit einer Ausnahme im Bereich des Bahnhofs Ebingen. Dort ist eine alternative Streckenführung geplant, bei der die Gleise nicht mehr entlang der Poststraße verlaufen, sondern bereits auf Höhe des heutigen Empfangsgebäudes in die Zollern-Alb-Bahn einfädeln sollen.


    Im Zuge der Reaktivierung werden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt und über das „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)“ gefördert:


    • Bahnübergänge sowie sanierungsbedürftige Brücken und Stützbauwerke entlang der Bahnstrecke werden grundsaniert, instand gesetzt oder erneuert.
    • Alle Haltepunkte und die drei Kreuzungsbahnhöfe Ebingen Gymnasium, Truchtelfingen und Tailfingen werden nach aktuellen Standards neu gebaut. Dies bedeutet insbesondere, dass alle Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten barrierefrei sein werden.
    • Der Endbahnhof Onstmettingen erhält Abstellmöglichkeiten für pausierende Züge.
    • Die gesamte Strecke wird – wie die angrenzende Zollern-Alb-Bahn – elektrifiziert und erhält eine neue Signal- und Stellwerkstechnik.
  • Wie viele Menschen werden die Talgangbahn voraussichtlich nutzen?

    Die Fahrgastzahlprognose für die Talgangbahn wurde – wie alle Fahrgastprognosen für die Regional-Stadtbahn – im Rahmen der „Standardisierten Bewertung“ erstellt, einem bundesweit vorgeschriebenen und genutzten Verfahren zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Investitionen in die Verkehrswege. Es macht genaue Vorgaben, wie Fahrgastzahlen zu ermitteln sind. Sobald die Linie S1 im Halbstundentakt und umsteigefrei zwischen Albstadt-Onstmettingen und Tübingen durchfährt, werden auf der Talgangbahn täglich rund 3.000 Fahrgäste erwartet. Die Zahl bezieht sich auf Schultage. Auf diese Fahrgastzahl wird der Zugbetrieb technisch ausgelegt. Sie bestimmt also zum Beispiel die für den Betrieb benötigte Anzahl der Fahrzeuge, den Takt und das nötige Personal.


    Alle bisher in Deutschland reaktivierten Bahnstrecken haben nach kurzer Zeit im Betrieb die in der Standardisierten Bewertung prognostizierten Fahrgastzahlen erreicht; die meisten haben sie sogar deutlich übertroffen.

Kosten

  • Wie viel kosten Planung und Bau der Talgangbahn und wer bezahlt welchen Anteil?

    Kostenverteilung für Planung und Bau der reaktivierten Talgangbahn


    Die Gesamtkosten für die Reaktivierung der Talgangbahn setzen sich zusammen aus den Kosten für Planung und Bau, dem Erwerb von Grundstücken, dem Projektmanagement und einem Risikozuschlag in Höhe von 20 %. Hierfür sind Ausgaben von bis zu 152,44 Millionen Euro eingeplant (Kostenstand 2022).


    Gefördert werden die anfallenden Kosten zum Großteil über das sogenannte „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)“. Übrig bleiben voraussichtlich 20,71 Millionen Euro, die kommunal aufzubringen sind. Diese tragen die Verbandsmitglieder des Zweckverbands in gleichbleibenden Raten über 30 Jahre hinweg und teilen sie über den „solidarischen Finanzierungsschlüssel“ nach dem Projektnutzen für die beteiligten Landkreise und Städte untereinander auf.


    Die Kostenberechnung basiert auf den Ergebnissen der Vorplanung, die nach den Standards der Deutschen Bahn erfolgt ist. Während der weiteren Planungen wird laufend geprüft, wo mögliches Einsparpotenzial liegt, da die Talgangbahn nach den teilweise einfacheren Standards für „nichtbundeseigene Eisenbahnen“ umgesetzt wird.

  • Warum sind die Kosten für die Reaktivierung der Talgangbahn heute höher als in der Kostenschätzung aus dem Jahr 2015?

    Die Grafik zeigt die Entwicklung der Kosten für die Reaktivierung der Talgangbahn seit der ersten Kostenschätzung im Jahr 2015:


    • Mit Abschluss der ersten Planung im Jahr 2015 beliefen sich die zu erwartenden Kosten für den Bau der für den Betrieb nötigen Infrastruktur auf 47,7 Millionen Euro. Diese erste Kostenschätzung wurde auf Basis des damals geltenden technischen Regelwerks und des Preisstands im Jahr 2016 erstellt.
    • Bis zum Jahr 2022 wurde die Vorplanung aktualisiert, weil sich das Regelwerk zwischenzeitlich weiterentwickelt hat und weil die Pläne an das aktuelle Regelwerk angepasst werden mussten. Planerisch weiterentwickelt wurden unter anderem die Kreuzungsbahnhöfe, die Bahnübergänge und die Signalanlagen, um die Pünktlichkeit der Züge sicherzustellen. Dadurch stiegen die Kosten mit Preisstand 2016 auf rund 61,6 Millionen Euro.
    • Da sich die Planung noch in der ersten Phase befindet, wurde zudem, wie bei allen Strecken der Regional-Stadtbahn, ein Risikozuschlag in Höhe von 20 % der Baukosten eingeführt. Dieser sichert weitere Anpassungen an der Planung ab, die zum Beispiel  im Rahmen des Genehmigungsverfahrens denkbar sind. Inklusive dieses Risikozuschlags liegt die Kostenschätzung für die Baukosten bei 73,9 Millionen Euro.
    • Schließlich wurde die Kostenberechnung auf Basis der branchenspezifischen Baupreisentwicklung auf das Jahr 2022 aktualisiert. Da die Preise im Bausektor seit 2016 insbesondere aufgrund der Preisentwicklung für Rohstoffe erheblich gestiegen sind, bedeutete dies einen Kostensprung auf 117,55 Millionen Euro.
    • Einschließlich der Kosten für Planung und Projektmanagement vor und während des Baus liegt die aktuelle Kostenschätzung für Planung, Bau und Projektmanagement inklusive Risikozuschlag damit bei bis zu 152,44 Millionen Euro. Diese Kosten liegen der Ermittlung der Eigenanteile des Zweckverbands und seiner Verbandsmitglieder zugrunde.
    • Unverändert handelt es sich dabei um eine Kostenschätzung. Während die Planungs- und Projektmanagementkosten fest mit der SWEG Schienenwege GmbH (SSG), die die Verantwortung für Planung und Bau der Talgangbahn übernimmt, vereinbart sind, können sich bei den Baukosten im Laufe der weiteren Planung noch Zuschläge oder Abschläge ergeben. Vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen wird die SSG daher nochmals eine aktuelle Kostenberechnung für die Reaktivierung der Talgangbahn vorlegen. Das entspricht dem üblichen Verfahren bei derartigen Projekten.
  • Was ist mit den städtebaulichen Begleitmaßnahmen?

    Kosten, die im Zusammenhang mit der Talgangbahn für städtebauliche Maßnahmen oder zur Verbesserung der Verkehrssituation für andere Verkehrsmittel entstehen, trägt – wie überall entlang der Strecken der Regional-Stadtbahn – die jeweilige Anliegergemeinde. Dazu gehört zum Beispiel die Umgestaltung von Haltestellenbereichen zu Mobilitätsknotenpunkten mit Park-and-Ride-Anlagen, E-Bike-Ladestationen usw. Auch hierfür bieten Bund und Land aber regelmäßig finanzielle Unterstützung in Form von Förderprogrammen an.

  • Wer übernimmt die Kosten für den Betrieb der Talgangbahn?

    Das Land Baden-Württemberg wird den Betrieb der Talgangbahn im Landesstandard dauerhaft finanzieren. Dies ist in der „Planungs- und Realisierungsvereinbarung“ zur Talgangbahn vertraglich geregelt. Der Landesstandard sieht für die Talgangbahn zunächst einen Stundentakt vor.


    Das Ziel aller Beteiligten ist es aber, auf der Talgangbahn einen Halbstundentakt anzubieten. Die Mehrkosten für die Verdichtung des Stundentakts zu einem Halbstundentakt trägt zunächst die Stadt Albstadt.


    Wie viel diese zusätzlichen Fahrten kosten werden, lässt sich dann verbindlich sagen, wenn der zugehörige Verkehrsvertrag vergeben wurde. Üblicherweise erfolgt dies etwa drei Jahre vor der Betriebsaufnahme über ein Wettbewerbsverfahren. Dann steht fest, welchen Preis das ausgewählte Eisenbahnverkehrsunternehmen für den Betrieb der Talgangbahn verlangt. Die tatsächlichen Kosten für die Stadt Albstadt ergeben sich dann, vereinfacht gesagt, aus den zusätzlichen Kosten des Zugverkehrs im Halbstundentakt abzüglich der Einsparungen bei der Buslinie 44. 


    Das Land hat zugesagt, nach zwei Jahren des laufenden Betriebs anhand der tatsächlichen Fahrgastzahlen zu überprüfen, ob die Finanzierung weiterer Fahrten aus Landesmitteln gerechtfertigt ist. Die Erfahrung aus allen in Deutschland reaktivierten Bahnstrecken zeigt, dass die vorhergesagten Fahrgastzahlen ausnahmslos erreicht und häufig sogar deutlich überschritten werden. Zweckverband, Zollernalbkreis und Stadt Albstadt wollen zum Umfang der Betriebskostenübernahme daher weiter im engen Austausch mit dem Land Baden-Württemberg bleiben.

Rund um den Betrieb

  • Wohin kann ich mit der Talgangbahn fahren?

    Eine Karte, die den genauen Verlauf der Talgangbahn mit allen Haltepunkten zeigt, finden Sie hier.


    • Innerhalb Albstadts bietet die Talgangbahn ihren Fahrgästen eine umsteigefreie Verbindung im Halbstundentakt zwischen Onstmettingen und Ebingen. Wenn in den 2030er Jahren dann noch die elektrifizierte Zollern-Alb-Bahn in Betrieb geht, sind es sogar insgesamt zehn Stopps in allen an der Strecke liegenden Teilorten zwischen Albstadt-Onstmettingen und Albstadt-Laufen.
    • Die Talgangbahn bringt ihre Fahrgäste nach Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn umsteigefrei von Albstadt-Onstmettingen über Albstadt-Ebingen, Balingen, Hechingen und Mössingen bis nach Tübingen.
    • In Hechingen, Mössingen und Tübingen bestehen jeweils Umsteigemöglichkeiten zu weiteren Linien der Regional-Stadtbahn: Zur S7 nach Burladingen, zur S2 nach Reutlingen, zur S5 nach Herrenberg und zur S3/31 nach Rottenburg und Horb. 
    • Ab Albstadt-Ebingen bestehen Umsteigemöglichkeiten zu den Regionalzügen in Richtung Sigmaringen, Tübingen und über Flughafen/Messe nach Stuttgart.
    • Auch das neue Zentralklinikum des Zollernalbkreises ist zukünftig vom Talgang aus gut erreichbar.

    Einen guten Überblick über alle Umsteigemöglichkeiten gibt das Gesamt-Liniennetz der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb.


    Alle Haltepunkte der Regional-Stadtbahn, einschließlich der Haltepunkte der Talgangbahn im Stadtgebiet Albstadt, werden so geplant, dass ein einfacher Umstieg auf andere Verkehrsmittel möglich ist – Stichwort „Anschlussmobilität“. Dort wird es zum Beispiel Fahrradabstellplätze und Busverbindungen in die umliegenden Teilorte geben.

  • Warum wird die Talgangbahn in zwei Stufen wieder in Betrieb genommen und nicht erst gemeinsam mit der Zollern-Alb-Bahn?

    Die Talgangbahn wird zu Beginn noch nicht bis Tübingen durchfahren, sondern zunächst zwischen Ebingen und Onstmettingen hin- und herpendeln. Mehrere Gründe sprechen dafür, die Strecke in zwei Schritten wieder in Betrieb zu nehmen:


    • Die Reaktivierung der Talgangbahn ist im Vergleich zu Ausbau und Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn das kleinere und einfachere Projekt. Zudem wird sie nach den einfacheren Standards für „Nebenbahnen“ umgesetzt. Daraus ergibt sich ein Zeitvorteil, den wir nutzen möchten. Zudem ermöglicht das schrittweise Vorgehen eine gleichmäßigere Auslastung der Kapazitäten in der Bauwirtschaft.
    • Der Talgang wird so möglichst schnell verkehrlich entlastet, ohne dass man auf die Fertigstellung des Projekts Zollern-Alb-Bahn warten muss.
    • Durch die rasche Wiederinbetriebnahme der Bahn kann die Stadt Albstadt teure Investitionen in den Busbetrieb im Talgang vermeiden, insbesondere in den gesetzlich verpflichtenden barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen.
    • Die Umgestaltung des Ebinger Bahnhofsareals kann früher beginnen, wenn mit der ersten Inbetriebnahmestufe der Talgangbahn Züge in Onstmettingen abgestellt werden, anstatt in Ebingen.
  • Wäre ein Bus nicht die bessere Alternative?

    Um die Entscheidung zur Talgangbahn auf eine noch stabilere Grundlage zu stellen, hat die Stadt Albstadt 2022 untersucht, wie es sich auf den Verkehr im Talgang auswirken würde, wenn der ÖPNV weiterhin ausschließlich mit Bussen betrieben würde. Zusätzlich wurde geprüft, welchen Nutzen es hätte, die Eisenbahntrasse zu einem Radweg auszubauen. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Untersuchung sind:


    • Die Hauptstraße durch den Talgang ist bereits heute vom Verkehr überlastet. Alle Prognosen sagen, dass die Verkehrsmengen ohne Stärkung des ÖPNV in den kommenden Jahren noch weiter steigen werden. 
    • Der Straßenverkehr behindert die Busse, die auf derselben Straße fahren. Die Busse stehen also genauso im Stau wie alle anderen Fahrzeuge, was den ÖPNV für seine Fahrgäste weniger attraktiv macht. Gleichzeitig sorgen die haltenden Busse für noch mehr Stau auf der Straße. Ein reiner ÖPNV mit Bussen würde deshalb keine Verbesserung der Verkehrssituation bringen.
    • Eine Umnutzung der Talgangbahn-Trasse als Radweg, sofern rechtlich möglich, würde den Pkw-Verkehr kaum entlasten, insbesondere nicht in den Wintermonaten.

    Den genauen Sachverhalt und die Ergebnisse der Untersuchung hat die Stadt Albstadt in ihrem Bürgerinformationsportal als Gemeinderats-Drucksache 079/2022 „Variantenuntersuchung Nutzung der Talgangbahntrasse“ veröffentlicht. Die Einzelheiten können Sie dort nachlesen.

  • Ich wohne nicht in der Nähe der Talgangbahn. Wie komme ich von zu Hause in die Schule oder an meinen Arbeitsort?

    Der Busverkehr wird als Zubringer die Anschlüsse an die Bahn innerhalb Albstadts gewährleisten. Genau wie heute, wo die Buslinien 45, 46, 47 und 48 in den jeweiligen Ortsmitten von Truchtelfingen und Tailfingen Anschluss an die längs durch das Tal fahrende Buslinie 44 haben, können Fahrgäste also auch künftig in Richtung Ebingen umsteigen – bequem und witterungsgeschützt an durchgehend barrierefreien Haltestellen. An den Haltepunkten werden außerdem Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Ladestationen für E-Bikes eingerichtet. 


    Übrigens: Rund 3.800 Schulplätze an sieben weiterführenden Schulen liegen weniger als 500 Meter entfernt von einem Haltepunkt der Talgangbahn, sodass viele Schülerinnen und Schüler die Bahn für ihren Schulweg nutzen können. Der Haltepunkt Ebingen Gymnasium erhält als Kreuzungsbahnhof sogar zwei Gleise, damit die Schülerinnen und Schüler zu den Stoßzeiten gleichzeitig in beide Fahrtrichtungen ein- und aussteigen können.

  • Fällt die Buslinie 44 zwischen Albstadt-Ebingen und Bisingen in Zukunft weg?

    Die Linie 44 zwischen Onstmettingen und Bisingen soll erhalten bleiben. Der Busfahrplan wird an den der Talgangbahn und an die Abfahrten der Züge ab Bisingen in Richtung Tübingen angepasst.

  • Was ändert sich, wenn die Buslinie 44 teilweise von der Talgangbahn ersetzt wird?

    Die Talgangbahn ersetzt künftig zwischen Onstmettingen und Ebingen die Buslinie 44. Das ändert sich dadurch:


    • Die Bahn kann mehr Menschen gleichzeitig befördern: In den aktuell werktags halbstündig verkehrenden Bussen der Linie 44 müssen die Menschen zur Hauptverkehrszeit oft stehen. In den Zügen der Talgangbahn sind daher deutlich mehr Sitzplätze sowie Mehrzweckbereiche für Kinderwagen usw. vorgesehen, ein Vorteil unter anderem für Pendlerinnen und Pendler, Eltern, mobilitätseingeschränkte Personen und Ältere. 
    • Die Busse im Talgang stehen regelmäßig im Stau – den gibt es auf der Talgangbahn nicht. Zudem hat der Zug zwischen Onstmettingen und Ebingen an allen Kreuzungen mit dem Straßenverkehr Vorfahrt. Gleichzeitig bleiben die Schranken immer nur für eine kurze Zeit geschlossen, damit der Straßenverkehr nicht unnötig behindert wird.
    • Der Zug fährt weit über Ebingen hinaus, man kann also künftig mit der Talgangbahn, die gleichzeitig die Regional-Stadtbahn-Linie S1 ist, von Onstmettingen über Balingen, Hechingen, Mössingen bis nach Tübingen fahren, ohne umzusteigen.
    • In den Zügen sind Toiletten, kostenloses WLAN und Lademöglichkeiten für Mobilgeräte Standard.
  • Warum wird die Strecke nicht bis in die Ortsmitte von Onstmettingen verlängert?

    Diese Möglichkeit wurde in Vorstudien ebenfalls untersucht. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse in Onstmettingen gestaltet sich eine Verlängerung der Eisenbahnstrecke aber schwierig. Die Stadt Albstadt wird daher innerhalb von Onstmettingen einen Stadtverkehr mit dem Bus anbieten, der als Zubringer den Anschluss an die Bahn gewährleistet. 


    Weitere Informationen zum Buskonzept der Stadt Albstadt gibt es beispielsweise im Bürgerinformationsportal der Stadt Albstadt in der Gemeinderats-Drucksache 112/2022/1.

  • Wie sehen die künftigen Haltepunkte aus?

    So könnte ein Haltepunkt der Talgangbahn in Albstadt künftig aussehen.


    Zur Standardausstattung aller Haltestellen der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb gehören folgende Elemente:


    • Erhöhte Bahnsteige für stufenloses Ein- und Aussteigen im gesamten Netz
    • Wetterschutzhäuschen mit Sitzbänken
    • Einheitliche Beschilderung mit Wegweisern
    • Fahrgastinformationssystem mit Anzeige der Ankunfts- und Abfahrtszeiten in Echtzeit
    • Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und City-Roller
    • E-Bike-Ladestationen

    Wie die Haltepunkte der Talgangbahn ganz genau aussehen sollen, wird bis zum Beginn der Bauarbeiten festgelegt.

  • Sind alle Haltepunkte barrierefrei?

    Alle Haltepunkte der Talgangbahn werden barrierefrei gestaltet. Die Fahrgäste können stufenlos in die Talgangbahn ein- und aussteigen, denn sowohl die Einstiegshöhe der Fahrzeuge als auch die Bahnsteighöhe beträgt 55 Zentimeter. Auch wird mindestens ein Zugangsweg zu jedem Haltepunkt barrierefrei angelegt, im Fall der Talgangbahn voraussichtlich durchgängig mit Rampen. Hinzu kommen Leitsysteme für seh- und hörgeschädigte Personen. Die Barrierefreiheit gilt für das gesamte Netz der Regional-Stadtbahn – das heißt, man wird im ganzen Netz ein- und auch wieder aussteigen können, ohne Stufen überwinden zu müssen.

  • Wie werden die Züge auf der Talgangbahn betrieben?

    Auf der Talgangbahn werden mit der Reaktivierung ausschließlich elektrisch betriebene Züge unterwegs sein. Die gesamte Strecke wird über eine Oberleitung elektrifiziert, weil das die wirtschaftlichste, energiesparendste und umweltfreundlichste Lösung ist. Für die Zeit des Pendelbetriebs zwischen Ebingen und Onstmettingen wird geprüft, ob auch Batteriezüge zum Einsatz kommen könnten. Eine Entscheidung soll zeitnah getroffen werden; sie bedarf der engen Abstimmung mit dem Land, das für die Bestellung des Verkehrs verantwortlich ist, und mit den zuständigen Energieversorgern.

  • Was passiert mit dem historischen Bahnhofsgebäude in Albstadt-Ebingen?

    Der Bahnhof Albstadt-Ebingen stellt heute und auch in Zukunft einen wichtigen Knotenpunkt im ÖPNV dar. Die Gleisanlagen des Bahnhofs müssen mit dem Ausbau der Zollern-Alb-Bahn und der Reaktivierung der Talgangbahn hierfür umfassend umgestaltet werden. Der Umbau wird von der Deutschen Bahn AG im Rahmen des Projekts Zollern-Alb-Bahn durchgeführt. Die Talgangbahn gilt hier als „einmündende Strecke“, für die in der ersten Inbetriebnahmestufe eine Übergangslösung gefunden werden muss.


    Um einen betrieblich gut funktionierenden Bahnhof zu erhalten und um gleichzeitig den Bahnhofsvorplatz und die Flächen entlang der Poststraße einer nachhaltigen städtebaulichen Nutzung durch die Stadt Albstadt zugänglich zu machen, ist es erforderlich, das bestehende Empfangsgebäude des Bahnhofs Albstadt-Ebingen zurückzubauen und durch einen Ersatzneubau in ähnlicher Lage, aber unter Berücksichtigung der neuen Gleisachsen zu ersetzen. Dieser soll unter anderem ein örtlich besetztes Kundenzentrum, Wartemöglichkeiten, eine Mobilitätsstation sowie einen Kiosk enthalten. Erste Gespräche hierzu mit der Eigentümerin des Gebäudes, der DB InfraGO AG, und der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) haben stattgefunden.


    Die städtischen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Bahnhofs Ebingen profitieren erheblich von der Reaktivierung der Talgangbahn, da ohne Talgangbahn im Bereich des Ebinger Bahnhofs zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Züge geschaffen werden müssen, auf denen regelmäßig Züge abgestellt werden, die für den Betrieb auf der Zollern-Alb-Bahn (RE und Linie S1) benötigt werden. Mit der Talgangbahn findet diese Abstellung am Linienendpunkt in Onstmettingen statt, wo ausreichend Platz vorhanden ist.


    Parallel zur Reaktivierung der Talgangbahn arbeitet die Stadt Albstadt im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ daran, den Bahnhof und die daran angrenzenden Bereiche städtebaulich weiterzuentwickeln. Informationen hierzu stellt die Stadt Albstadt auf ihrer Website bereit. 

Nächste Schritte

  • Was sind die nächsten Schritte zur Reaktivierung der Talgangbahn?

    Bis 2027: Fertigstellung der Pläne und erneute Bürgerbeteiligung

    Die Planungen für die zukünftige Infrastruktur der Talgangbahn werden zur Vorbereitung der Planfeststellung durch das SWEG-Tochterunternehmen „SWEG Schienenwege GmbH (SSG)“ nun im Detail ausgearbeitet („Entwurfs- und Genehmigungsplanung“). Dazu gehört insbesondere die Feinplanung aller wichtigen Bauwerke wie Gleise, Oberleitungen, Signalanlagen, Brücken und Bahnübergänge. Außerdem wird die Strecke detailliert vermessen und es werden Gutachten erstellt, die sich mit Umwelt-, Natur- und Lärmschutzfragen befassen. Durchgeführt und beauftragt werden auch diese Planungsschritte von der SSG, die als zukünftiger Infrastrukturbetreiber die Verantwortung für Planung und Bau der Talgangbahn übernommen hat. Dazu haben der Zweckverband, die Stadt Albstadt, der Zollernalbkreis und das Verkehrsministerium Baden-Württemberg im Herbst 2024 einen verbindlichen Vertrag mit der SSG abgeschlossen.


    2027: Beginn der „Planfeststellung“

    Die Baupläne aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden durch die SSG bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde (für die Talgangbahn ist dies das Regierungspräsidium Tübingen) zur Genehmigung eingereicht und öffentlich ausgelegt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, Behörden sowie andere Träger öffentlicher Belange haben in diesem Verfahrensschritt das Recht, die Pläne beim Regierungspräsidium einzusehen, Einwände zu erheben und Nachbesserungen zu fordern. Über diese Einwände entscheidet dann die Planfeststellungsbehörde und erteilt ggf. Auflagen für den Bau. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Interessen und Bedenken von Bürgern, Behörden und weiteren betroffenen Stellen in die Planung einbezogen werden. Am Ende dieses Prozesses erlangt die SWEG Schienenwege GmbH das Recht, die Strecke so wie beantragt bauen zu dürfen.


    2028: Beginn der Bauarbeiten

    Der Schienenweg und die Bahnübergänge werden wieder instand gesetzt, die Talgangbahn wird elektrifiziert und erhält eine neue Signal- und Stellwerkstechnik. Alle Haltepunkte und die drei Kreuzungsbahnhöfe werden barrierefrei ausgebaut und am Endbahnhof Onstmettingen entstehen Abstellmöglichkeiten für pausierende Züge.


    2030: Die Talgangbahn geht in Betrieb

    Bis zur Elektrifizierung der Zollern-Alb-Bahn pendeln die Züge zwischen Albstadt-Onstmettingen und Albstadt-Ebingen. Der Anschluss an die Zollern-Alb-Bahn in Richtung Sigmaringen und Tübingen erfolgt zunächst über einen Umstieg in Ebingen – mit aufeinander abgestimmten Fahrplänen.


    2034: Anschluss an die Zollern-Alb-Bahn

    Die Zollern-Alb-Bahn ist zwischen Albstadt-Ebingen und Tübingen ausgebaut, modernisiert und elektrifiziert, der endgültige Gleisanschluss an die Talgangbahn steht. Ab jetzt können die Fahrgäste der Talgangbahn ohne Umsteigen mit der Regional-Stadtbahn-Linie S1 von Onstmettingen bis nach Tübingen fahren und so noch mehr vom Gesamtnetz der Regional-Stadtbahn profitieren.

  • Wird es wieder Bürgerbeteiligungen geben?

    Ja, in allen Phasen der Reaktivierung wird es Veranstaltungen geben, bei denen Bürgerinnen und Bürger über den Planungsstand informiert werden und sich beteiligen können. Das gilt selbstverständlich auch während der Bauphase. Hinzu kommt das förmliche Beteiligungsverfahren im Rahmen der Planfeststellung. Über die Termine informieren wir rechtzeitig. Kommen Sie vorbei und diskutieren Sie mit – wir freuen uns auf Sie! 


    Einen Überblick über die vergangenen Bürgerbeteiligungen zur Talgangbahn mit ausführlichen Dokumentationen der Veranstaltungen finden Sie hier

Stand: Januar 2025


Fragen und Antworten werden laufend ergänzt.


Ihre Frage war nicht dabei?

Schreiben Sie uns unter info@regional-stadtbahn.de

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